Streng geprüft

und für gut befunden.

Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sieht bei raumbedeutsamen Planungen vielschichtige Prüfkriterien und weitreichende Verträglichkeitsprüfungen vor. So wurden für den Zukunftspark Neubiberg unterschiedliche Untersuchungen und Gutachten erstellt.

 

Nachfolgend können Sie diese im Detail einsehen.